Novartis Deutschland und das Ambulante Herzzentrum Kassel stärken ambulante Betreuung von Herzpatient*innen mit neuem Versorgungskonzept zur Überwachung von Risikofaktoren
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Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patient*innen leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren.
Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ Die Rechtsprechung hat bisher „Sachinformation“ mit einer „werblichen“ Maßnahme gleichgesetzt.
Wir wünschen uns gut informierte Patient*innen. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patient*innen unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.
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